Datenschutz am Stama

Informationen zum Datenschutz am Stama

Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in Rheinland-Pfalz, Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie stellt den einheitlichen Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung privater und öffentlicher Stellen dar. Auch die Schulen in Rheinland-Pfalz, gleich ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft, müssen diese europarechtlichen Vorgaben künftig beachten.