Informationen: Termine und Formulare zur Anmeldung

Persönliche Anmeldung:

Kommen Sie mit dem anzumeldenden Kind und bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen (die zugehörigen Formulare finden Sie unten auf dieser Seite) mit:

    • den ausgefüllten Stama-Anmeldebogen mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
    • das letzte Halbjahreszeugnis in Original und Kopie
    • Empfehlungsschreiben der Grundschule
    • die drei farbigen Anmeldebögen von der Grundschule
    • Geburtsurkunde (Vom Stammbuchauszug bzw. der Geburtsurkunde und vom letzten Halbjahreszeugnis wird zusätzlich jeweils eine Kopie benötigt. Diese kann auch bei der Anmeldung direkt angefertigt werden).
    • Nachweis der Masernschutzimpfung im Original
    • gegebenenfalls eine der unten aufgeführten Vollmachten.

Unterlagen und Informationen zur Anmeldung

Anmeldebogen

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

Hier erhalten Sie wichtige Formulare und Informationen für die Anmeldung Ihres Kindes zum Herunterladen. Bitte füllen Sie diesen Antrag zu Hause aus und bringen einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars mit zur Anmeldung im Februar. Sollten Sie den Firefox-Browser verwenden, müssen Sie den Antrag zuerst herunterladen und mit dem Acrobat Reader öffnen, dann können Sie Ihre Daten eintragen. Ansonsten kann der Antrag direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sollten Sie damit Probleme haben, ist auch ein handschriftliches Ausfüllen am Tag der Anmeldung möglich.

Vollmacht für die Anmeldung

Sofern Sie Ihr Kind nicht gemeinsam an unserer Schule anmelden, benötigen wir bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht eine Vollmacht des jeweils anderen Sorgeberechtigten, die Sie zur Anmeldung des Kindes berechtigt. Diese bringen Sie bitte bei der Anmeldung mit.

Vollmacht für künftige Entscheidungen

Für getrennt lebende Sorgeberechtigte mit gemeinsamem Sorgerecht besteht die Möglichkeit, die schulischen Entscheidungen per Vollmacht einem sorgeberechtigten Elternteil alleine zu übertragen.
Dies bietet sich z.B. an, wenn der jeweilige Wohnort nicht in der Nähe der Schule liegt oder eine Kommunikation schwierig ist. Bei entsprechender Vollmacht können wir als Schule unserer Informationspflicht in korrekter Weise nachkommen.
Die Ausstellung dieser Vollmacht ist freiwillig und gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten bleiben davon unberührt.

Informationen zum Masernschutzgesetz

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,

ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den entsprechenden Nachweis vorzulegen.