Schulelternbeirat

Foto vom 28.09.2023

von links nach rechts:

Fr. Mund, Hr. Eleynow, Fr. Partenheimer, Hr. Kienzle, Fr. Gaß, Fr. Raschke, Hr. Werle, Fr. Reiniger, Fr. Dickes, Fr. Gorisch, Hr. Prof. Dr. Bechtholdt, Fr. Rehner, Fr. Neidhöfer, Hr. Bagriyanik

  • Der Schulelternbeirat (SEB) des Gymnasiums an der Stadtmauer besteht aus dreizehn engagierten Elternvertretern plus deren Vertreter.
  • Wir werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt und vertreten die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.
  • Wir nehmen die Mitwirkungsrecht der Eltern an unserer Schule wahr.
  • Kandidieren Sie als Klassenelternsprecher oder werden Sie zum Wahlmann/-frau bei den Wahlen zum SEB.
  • Werden Sie SEB-Mitglied.
  • Engagement und kreative Ideen sind immer willkommen und eine wichtige Grundlage für eine gute Elternarbeit an unserer Schule.
  • Sprechen Sie uns an, der SEB freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Sie erreichen uns per E-Mail unter der Adresse: seb(at)stamaonline.de

oder

unseren Schulelternsprecher Hr. Werle unter: Joachim.werle-hc@web.de

und unsere stellvertretende Schulelternsprecherin Fr. Partenheimer unter: Stephanie.partenheimer@web.de

Schulelternsprecher Hr. Werle

stellvertretende Schulelternsprecherin Fr. Partenheimer

Schulausschuss: Hr. Werle (Hr. Eleyow), Hr. Kienzle (Hr. Prof. Dr. Bechtholdt), Fr. Ballof (Hr. Bagriyanik)

Orientierungsstufe   Klasse 5 und 6:    Hr. Bagriyanik (Fr. Partenheimer)
Mittelstufe                 Klasse 7 und 8:    Fr. Neidhöfer (Fr. Reiniger)
Mittelstufe                 Klasse 9 und 10:  Hr. Werle (Fr. Ballof)

Schulbuchausschuss: Fr. Neidhöfer (Hr. Werle), Fr. Partenheimer (Fr. Raschke), Fr. Gaß (Fr. Dickes)

Steuergruppe: Fr. Dickes, Fr. Raschke, Hr. Eleyow, Hr. Werle, Fr. Partenheimer, Hr. Kienzle

  • Der SEB trifft sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung und der Schülervertretung. Nach Bedarf und Thema werden zu diesen Treffen auch weitere Personen eingeladen, die uns bei unserer Arbeit unterstützen und helfen.
  • SEB-Mitglieder treffen sich regelmäßig mit den Klassenelternsprechern aller Jahrgangsstufen (Orientierungs- Mittel und Oberstufe, MSS).
  • Die SEB-Vertreter des Schulausschusses nehmen an allen Fach-, Klassen- und Gesamtkonferenzen teil.
  • Der SEB des Stadtmauergymnasiums ist mit den anderen Schulelternvertretungen der Kreuznacher Gymnasien vernetzt und trifft sich zum Informationsaustausch.
  • Der SEB ist aktiv bei allen wichtigen Schulveranstaltungen vertreten.
  • Der SEB bearbeitet einzelne Themen effizient in kleinen Arbeitsgruppen.

Der Schulelternbeirat ist in nachfolgenden Gremien/Ausschüssen vertreten:

  • Schulausschuss
  • Schulbuchausschuss
  • Förderverein-Vorstand
  • Gesamt-/Fach- und Klassenkonferenz
  • Jugendmedienschutz, n@tskills
  • Schulgestaltung
  • Steuergruppe
  • Schulfahrten
  • Schulgesundheit
  • Arbeitskreis Kreuznacher Gymnasien

Die im Schulgesetz (§40) geregelte Aufgabe des SEB ist es, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu fördern und mitzugestalten. Das bedeutet, dass die Schulleitung eine Reihe von Entscheidungen nicht ohne vorherige Anhörung oder Mitbestimmung des SEB treffen kann. Zu diesem Zweck werden wir von der Schulleitung über alle Angelegenheiten unterrichtet, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

  • Wir wollen die Schule beraten,
  • sie unterstützen,
  • ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
  • Wir wollen und sollen uns in die Lernprozesse unserer Schule konstruktiv und kreativ einmischen.

… ist der Schulelternbeirat zu beteiligen?

Der SEB ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere:

 

  • Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlage und Einrichtungen,
  • Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
  • Anträge an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
  • Fragen in Zusammenhang mit Regelungen der Schülerbeförderung,
  • Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schulbücherei,
  • Festlegung der beweglichen Ferientage,
  • Einrichtung freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften.

 

  • Maßnahmen der Schulentwicklung und Qualitätsicherung,
  • Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
  • Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
  • Verleihung oder Änderung der Bezeichnung einer Schule,
  • Aufstellung der Hausordnung,
  • Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei besonderen klimatischen Bedingungen.

…ist erforderlich bei folgenden Maßnahmen:

  • Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
  • Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebotes,
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
  • Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Schüleraustausch.
  • Aufstellen von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben.