Krankmeldung

Mitteilung von Unterrichtsversäumnissen an die Schule

 

Diese Mitteilung ersetzt nicht die – nach Schulordnung § 37 – ebenfalls erforderliche schriftliche Entschuldigung, die spätestens am dritten Tag des Unterrichtsversäumnisses der Schule vorzulegen ist.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Mitteilung durch einen Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.

Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat mit, wenn es sich bei der Erkrankung um eine ansteckende Krankheit handelt.